Talentförderung MS Lyss

Kantonale Talentförderung VBMS

Das Förderprogramm Intensiv Musizieren Biel – Seeland BASIS (IMBiS Basis)

Das Förderprogramm Intensiv Musizieren Biel – Seeland BASIS (IMBiS Basis) ist ein Angebot der 5 Musikschulen im Raum Biel/Bienne und Seeland:

– MS Aarberg
– MS Biel
– MS Lyss
– MS Region Lengnau-Büren a/A
– MS Seeland

Es ist vom Kanton Bern anerkannt und entspricht den Zielen und Anforderungen, die im Programm “Junge Talente Musik” des Bundes festgelegt sind.
Das Programm richtet sich an motivierte Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichem musikalischem Fähigkeits- und Leistungspotenzial, die besonders viel Zeit mit Singen oder mit  Musizieren auf ihrem Instrument verbringen und sich für eine ganzheitliche musikalische Bildung einsetzen möchten.
Für diese Schülerinnen und Schüler bieten die Musikschulen neben dem individuellen Instrumental- oder Gesangsunterricht ein Angebot an Zusatzfächern an, wie Musik-Verstehen oder  Ensemblespiel, mit dem Ziel, die musikalischen und rhythmischen Fähigkeiten zu fördern und die Leidenschaft für die Musik zu nähren.

Voraussetzungen

Die Erkennung der musikalischen Begabung und die Vermittlung der Grundlagen für eine vielseitige und vertiefende Erfahrung von Musik bilden die Kernziele des Förderprogramms
IMBiS Basis. Es richtet sich an musikalisch besonders interessierte Schülerinnen und Schüler, die eine überdurchschnittliche Lernmotivation, eine rasche musikalische und technische Auffassungs-
und Umsetzungsgabe, Ausdruckskraft (natürliche Musikalität), einen Sinn für Rhythmus und Klang, Begeisterungsfähigkeit und Engagement erkennen lassen. Sie sind ausserdem bereit, einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit für die Musik einzusetzen (mindestens 4 Stunden wöchentliches Musizieren, ebenfalls während eines Teils der Ferien).

Aufnahme / Dauer / Ausschluss

Die Aufnahmekriterien des IMBiS Basis orientieren sich an den eidgenössischen Richtlinien zur Talentbeurteilung, dem kantonalen Förderkonzept sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Musikschulen VBMS und werden regelmässig aktualisiert. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Förderprogramm IMBiS Basis sind:

– Eine schriftliche Empfehlung der Lehrperson für den Instrumental- oder Gesangsunterricht
– Ein dokumentierter Beobachtungsprozess über eine gewisse Zeit durch Lehr- und/oder Begleitpersonen
– allfällige Dokumentationen von Konzerten/Auftritten/Vorspielen/Wettbewerbsresultaten
– Ein Commitment der Schülerin oder des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten

Vorgängig wird die Schülerin oder der Schüler mit den Eltern zu einem Orientierungsgespräch eingeladen. Die Musikschulen stellen ein Anmeldeformular zur Verfügung.

Das Programm IMBiS Basis endet in der Regel mit dem erfolgreichen Abschluss der Mittelstufe 1 oder der Stufe 3 gemäss dem kantonalen Reglement für Stufentests. Danach wird die Schülerin oder der Schüler über das Förderprogramm IMBiS Aufbau 1 orientiert. Stellen die Lehrperson und die Schulleitung eine ungenügende Arbeitsbereitschaft fest, so kann die Schülerin oder der Schüler aus  dem Programm IMBiS Basis ausgeschlossen werden. Sie oder er bleibt jedoch weiterhin in den verschiedenen Fächern bis auf Ende des Schuljahres eingeschrieben.

Fächer-Angebot

Der Förderangebot in IMBiS Basis orientiert sich an den eidgenössischen Richtlinien zur Talentbeurteilung, dem kantonalen Förderkonzept sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Musikschulen VBMS und wird regelmässig aktualisiert.

Bereich Klassik, Blasmusik
– Einzelunterricht im Hauptfach: mindestens 40’ wöchentlicher Unterricht
– Obligatorische Zusatzfächer
o Solfège/Gehörbildung oder Ensemble/Kammermusik/Workshop/Orchester
– Teilnahme an Projekten, Workshops, Musikwochen; Konzertbesuche
– Teilnahme an regelmässigen Talentkonzerten der Förderklasse IMBiS Basis
– Stufentests im Hauptfach und im Nebenfach Theorie/Gehörbildung
– Jährliches Standortgespräch mit der Mentorin oder dem Mentor

Bereich Jazz, Pop, Rock, aktuelle Musik
– Einzelunterricht im Hauptfach: mindestens 40’ wöchentlicher Unterricht
– Obligatorische Zusatzfächer
o Körperarbeit oder Ensemble
– Stufentests im Hauptfach und im Nebenfach Theorie/Gehörbildung
– Jährliches Standortgespräch mit der Mentorin oder dem Mentor

Die Musikschulen bieten im Rahmen von IMBiS Basis weitere Angebote an, wie:

– Ensemble, Bands, Workshops
– Theorie/Rhythmik Jazz-Pop-Rock
– Identitätsfindung, Vorbilder, aktives Musikhören, Konzertbesuche
– Umgang mit neuen Produktionsformen (Computer o. ä.)

Standortbestimmung

Für jede Schülerin oder jeden Schüler wird ein persönliches Portfolio weitergeführt oder erstellt. Dieses wird von der Mentorin oder dem Mentor geführt und beinhaltet die individuelle Standortbestimmung aufgrund von folgenden möglichen Nachweisen:

– Beurteilungen/Einschätzungen der Lehrpersonen
– Auflistung von Teilnahmen an Vorspielen, Wettbewerben, Stufentests, Prüfungen etc.
– Gesprächsprotokolle/Notizen
– Bestandene Stufentests (Stufenprüfungen im Hauptfach sind mindestens alle 2 Jahre obligatorisch durchzuführen.)

Mentoring

Die Schülerinnen und Schüler werden während ihrer musikalischen Laufbahn im IMBiS Basis von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet. Die Mentoringaufgabe wird von der lokalen Musikschulleitung übernommen. Sie umfasst:

– die Unterstützung der Lehrpersonen in der Beurteilung und Begleitung der Schülerin oder des Schülers
– Beratung in der Zusammenstellung der Programmbestandteile
– Unterstützung bei der Vereinbarkeit der musikalischen Förderung mit der sonstigen Ausbildung (Schule, Lehrbetrieb)
– Dokumentation der geführten Gespräche
– Verantwortung für das Führen des Portfolios
– Einholen des Commitments der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigten zum Fördersetting

Schulgelder / Finanzierung

Die Zusatzkosten richten sich nach den Schulgeldtarifen der jeweiligen Musikschulen, in dem ein Fach belegt wird.
Der Kanton Bern kann anerkannte Talente (s. Talentkarte) auf Gesuch hin mit finanziellen Förderbeiträgen unterstützen. Die Verteilung der Unterstützungsbeiträge wird durch den Kanton geregelt. Die Mentorinnen oder Mentoren informieren über das Gesuchsverfahren. Die einzelnen Musikschulen können den Elternbeitrag zusätzlicher Fächer oder Angebote im Rahmen ihres eigenen Budgets übernehmen.

Das Förderprogramm IMBIS Basis bemüht sich ausserdem, mit finanziellen Drittpartnern zu kooperieren und betreibt einen Fonds für die Talentförderung. Die finanziellen Mittel werden für den Elternbeitrag von zusätzlichen Einzelunterrichtsminuten oder weiteren Gruppenunterrichtsangeboten sowie den Besuch von Musiklagern oder Konzerten verwendet.

Talentkarte

Schülerinnen und Schüler, die in das IMBIS Basis aufgenommen werden, können einen Antrag für eine Talentkarte Basis an die kantonale Fachkommission im musischen Bereich
stellen. Für die Beantragung/Verlängerung der Talentkarte müssen die Schülerinnen und Schüler einmal jährlich Nachweise über ihre musikalische und persönliche Entwicklung erbringen. Die kantonale Fachkommission prüft diese und entscheidet über die Vergabe der Talentkarte. Sie stützt sich dabei auf die Beurteilung durch die Musikschulen (Portfolio). Die Mentorinnen oder die Mentoren informieren über das Gesuchsverfahren.

→ Link zum Kanton Bern (BKD), um eine Talentkarte oder einen Förderbeitrag vom Kanton zu beantragen

 

Das Förderprogramm Intensiv Musizieren Biel – Seeland

Aufbau 1 (IMBiS Aufbau 1)

ist ein Angebot der 5 Musikschulen im Raum Biel/Bienne und Seeland

MS Aarberg
MS Biel
MS Lyss
MS Region Lengnau–Büren a/A
MS Seeland 

Es ist vom Kanton Bern anerkannt und entspricht den Zielen und Anforderungen, die im Programm “Junge Talente Musik” des Bundes festgelegt sind. 

Das Programm richtet sich an motivierte Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichem musikalischem Fähigkeits- und Leistungspotenzial, die besonders viel Zeit mit Singen oder mit Musizieren auf ihrem Instrument verbringen und sich für eine ganzheitliche musikalische Bildung einsetzen möchten. 

Für diese Schülerinnen und Schüler bieten die Musikschulen neben dem individuellen Instrumental- oder Gesangsunterricht ein Angebot an Zusatzfächern an, wie Musik-Verstehen oder Ensemblespiel, mit dem Ziel, die musikalischen und rhythmischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihre Leidenschaft für die Musik zu nähren. 

Voraussetzungen

Das IMBiS Aufbau 1 ermöglicht eine erste Entfaltung der Begabung, eröffnet mögliche weiterführende Entwicklungsziele und fördert die musikalische Entwicklung in vielseitige Richtungen. Es richtet sich an musikalisch besonders interessierte Schülerinnen und Schüler, die überdurchschnittliche Lernmotivation, Leistungsbereitschaft, Spielfreude und Neugierde, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, Begeisterungsfähigkeit und Engagement erkennen lassen. Sie sind ausserdem bereit, einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit für die Musik einzusetzen (mindestens 7 Stunden wöchentlich Musizieren, ebenfalls während eines Teils der Ferien).

Das musikalische Niveau bei der Aufnahme in das Förderprogramm entspricht mindestens der Mittelstufe 1 oder der Stufe 3 gemäss dem kantonalen Reglement für Stufentests.

Aufnahme / Dauer / Ausschluss

Die Aufnahmekriterien des IMBiS Aufbau 1 orientieren sich an den eidgenössischen Richtlinien zur Talentbeurteilung, dem kantonalen Förderkonzept sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Musikschulen VBMS und werden regelmässig aktualisiert.

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Förderprogramm IMBiS Aufbau 1 sind:

  • Eine schriftliche Empfehlung der Lehrperson für den Instrumental- oder Gesangsunterricht
  • Ein erfolgreiches Aufnahmevorspiel vor einer Fachkommission. Diese besteht aus einer Fachexpertin / einem Fachexperten, der lokalen Schulleitung und mindestens einer Vertretung der beteiligten Musikschulleitungen. 
  • Nachweise über Instrumentalvorspiele und besuchte Nebenfächer wie z.B. Zweitinstrument, Theorie/Gehörbildung, Ensemble-/Orchesterspiel, Chor, Körperarbeit
  • Ein Commitment der Schülerin oder des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten 

Vorgängig wird die Schülerin oder der Schüler mit den Eltern zu einem Orientierungsgespräch eingeladen.

Die Musikschulen stellen ein Anmeldeformular zur Verfügung.

Das Programm IMBiS Aufbau 1 endet in der Regel mit dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe 1 oder der Stufe 5 gemäss dem kantonalen Reglement für Stufentests. Die Schülerin oder der Schüler kann sich dann für die Aufnahme in das kantonale Talentförderprogramm des VBMS (Aufbau II) bewerben.  

Stellen die Lehrperson und die Schulleitung eine ungenügende Arbeitsbereitschaft fest, so kann die Schülerin oder der Schüler aus dem Programm IMBiS Aufbau 1 ausgeschlossen werden. Sie oder er bleibt jedoch weiterhin in den verschiedenen Fächern bis zum Ende des Schuljahres eingeschrieben.

Das Förderangebot von IMBiS Aufbau 1

Fächer-Angebot

Das Förderangebot von IMBiS Aufbau 1 orientiert sich an den eidgenössischen Richtlinien zur Talentbeurteilung, dem kantonalen Förderkonzept sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Musikschulen VBMS und wird regelmässig aktualisiert.

Bereich Klassik, Blasmusik

  • Einzelunterricht im Hauptfach: mindestens 60’ wöchentlicher Unterricht
  • Obligatorische Zusatzfächer
  • Gehörbildung, Musiktheorie (Gruppenunterricht, Fortgeschrittene in der Regel an der Musikschule Biel)
  • Mindestens ein Zusammenspiel-Kurs (Ensemble, Band, Kammermusik, Chor)
  • Für Orchesterinstrumente: Streich- oder Sinfonie-Orchester, Blasorchester, Brass Band
  • Teilnahme an regelmässigen Talentkonzerten der Förderklasse IMBiS Aufbau 1
  • Besuch von Konzerten, Workshops, Projekten, Musikwochen
  • Stufentests im Hauptfach und im Nebenfach Theorie/Gehörbildung
  • Jährliches Standortgespräch mit der Mentorin oder dem Mentor

Die Musikschulen bieten im Rahmen von IMBiS Aufbau 1 weitere Angebote wie Korrepetition oder Körperarbeit an.

Bereich Jazz, Pop, Rock, aktuelle Musik

  • Einzelunterricht im Hauptfach: mindestens 60’ wöchentlicher Unterricht
  • Obligatorische Zusatzfächer
  • Gehörbildung/Theorie (Gruppenunterricht, Fortgeschrittene in der Regel an der Musikschule Biel)
  • Mindestens ein Zusammenspiel-Kurs (Ensemble, Band)
  • Identitätsfindung / Vorbilder / aktives Musikhören / Konzertbesuche
  • Umgang mit neuen Produktionsformen (Computer o. ä.) 
  • Körperarbeit
  • Stufentests im Hauptfach und im Nebenfach Theorie/Gehörbildung
  • Jährliches Standortgespräch mit der Mentorin oder dem Mentor

Die Musikschulen bieten zusätzlich im Rahmen von IMBiS Aufbau 1  Projekte oder Workshops an.

Standortbestimmung

Für jede Schülerin oder jeden Schüler wird ein persönliches Portfolio weitergeführt oder erstellt. Dieses wird von der Mentorin oder dem Mentor betreut und beinhaltet die individuelle Standortbestimmung aufgrund von folgenden möglichen Nachweisen:

  • Beurteilungen/Einschätzungen der Lehrpersonen
  • Auflistung von Teilnahmen an Vorspielen, Wettbewerben, Stufentests, Prüfungen etc. 
  • Gesprächsprotokolle/Notizen
  • Nachweise über bestandene Stufentests 3 oder 4 (Stufenprüfungen im Hauptfach und im Fach Theorie/Gehörbildung sind mindestens alle 2 Jahre obligatorisch durchzuführen.)

Mentoring

Die Schülerinnen und Schüler werden während ihrer musikalischen Laufbahn im IMBiS Aufbau 1 von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet. Das Mentoring wird von der lokalen Musikschulleitung übernommen. Es umfasst:

  • die Unterstützung der Lehrpersonen in der Beurteilung und Begleitung der Schülerin oder des Schülers
  • Beratung über die Zusammenstellung der Programmbestandteile
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit der musikalischen Förderung mit der sonstigen Ausbildung (Schule, Lehrbetrieb) 
  • Dokumentation der geführten Gespräche
  • Verantwortung für das Führen des Portfolios
  • Einholen des Commitments der Schülerin oder des Schülers sowie der Erziehungsberechtigt.

Schulgelder / Finanzierung

Die Zusatzkosten richten sich nach den Schulgeldtarifen der jeweiligen Musikschulen, in dem ein Fach belegt wird. 

Der Kanton Bern kann anerkannte Talente (s. Talentkarte) auf Gesuch hin mit finanziellen Förderbeiträgen unterstützen. Die Verteilung der Unterstützungsbeiträge wird durch den Kanton geregelt. Die Mentorinnen oder Mentoren informieren über das Gesuchsverfahren.

Die einzelnen Musikschulen können den Elternbeitrag zusätzlicher Fächer oder Angebote im Rahmen ihres eigenen Budgets übernehmen.

Das Förderprogramm IMBIS Aufbau I bemüht sich ausserdem, mit finanziellen Drittpartnern zu kooperieren und betreibt einen Fonds für die Talentförderung. Die finanziellen Mittel werden für den Elternbeitrag von zusätzlichen Einzelunterrichtsminuten oder weiteren Gruppenunterrichtsangeboten sowie für den Besuch von Musiklagern oder Konzerten verwendet.

Talentkarte

Schülerinnen und Schüler, die in das IMBIS Aufbau 1 aufgenommen werden, können einen Antrag für eine Talentkarte Regional/Aufbau 1 an die kantonale Fachkommission im musischen Bereich stellen.

Für die Beantragung/Verlängerung der Talentkarte müssen die Schülerinnen und Schüler einmal jährlich Nachweise über ihre musikalische und persönliche Entwicklung erbringen. 

Die kantonale Fachkommission prüft diese und entscheidet über die Vergabe der Talentkarte. Sie stützt sich dabei auf die Beurteilung durch die Musikschulen (Portfolio). Die Mentorinnen oder die Mentoren informieren über das Gesuchsverfahren.

→ Link zum Kanton Bern (BKD), um eine Talentkarte oder einen Förderbeitrag vom Kanton zu beantragen

VBMS Talentförderung Aufbau 2

Die Kantonale Talentförderung TFM ist ein Angebot des Verbandes Bernischer Musikschulen (VBMS) und aller 29 anerkannten Musikschulen des Kantons Bern.

Die Talentförderung TFM dient in erster Linie dazu, musikalisch besonders begabten Kindern und Jugendlichen die optimale Entfaltung ihres Talents zu ermöglichen und den Austausch und Kontakt zwischen diesen Schülern und Schülerinnen zu fördern.

Bei entsprechendem Interesse soll der erreichte Ausbildungsstand den Weg zu einer erfolgreichen Vorbereitung auf ein allfälliges Berufsstudium Musik ebnen.

Die Informationen bezüglich TFM finden Sie auf der Webseite des VBMS unter Talentförderung Musik im Kanton Bern (bernertalent-musik.ch).

→ Link zum Kanton Bern (BKD), um eine Talentkarte oder einen Förderbeitrag vom Kanton zu beantragen