Die Schule mit dem guten Ton

Schulordnung

Schulordnung der Regionalen Musikschule Lyss

 

1. Schulzweck

Die Regionale Musikschule Lyss vermittelt zu möglichst günstigen Bedingungen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sorgfaltige musikalische Ausbildung durch qualifizierte Lehrkräfte.

2. Schulleitung

Die Leitung der Musikschule obliegt Christian Wili. Der Musikschulleiter steht in seinen Sprechstunden Eltem und SchülerInnen der Musikschule, aber auch einem weiteren Publikum, zur Beratung unentgeltlich zur Verfügung.

3. Unterrichtsangebot

Tasteninstrumente - Streichinstrumente - Zupf - und Schlaginstrumente - Blasinstrumente - Elektr. Instrumente - Gesang - Gruppenmusizieren - Ensembles - Rhythmik - Ballett

4. Unterricht

Der Einzelunterricht wird in wöchentlichen Lektionen von 40 Minuten Dauer erteilt. Auf Empfehlung der Lehrkraft werden auch wöchentliche Lektionen von 30 Minuten, 60 Minuten Dauer oder vierzehntägliche Lektionen von 40 Oder 60 Minuten Dauer erteilt. Der Gruppenunterricht erfolgt analog und in Gruppen geeigneter Grösse. Unterrichtsorte sind Lyss, Ammerzwil, Grossaffoltern, Schüpfen und Worben. Nach Bedarf und Möglichkeit kann auch in anderen Trägergemeinden unterrichtet werden.

5. Schuleintritt

Der Eintritt erfolgt auf Semesteranfang, d.h. jeweils auf 01. August bzw. 01. Februar. Bei Wohnortswechsel ist der Eintritt auch während des Semesters möglich. Anmeldeschluss ist jeweils der 01. Juni bzw. der 1. Dezember. Mit der Anmeldung werden die Schulordnung und die Schulgeldordnung anerkannt. Über die definitive Zuteilung der Schülerlnnen entscheidet die Schulleitung.

6. Schulaustritt

Der Austritt kann nur auf Semesterende erfolgen, d.h. jeweils per 31. Januar bzw. 31. Juli. Der Austritt ist dem Schulleiter bis jeweils am 1. Juni bzw. 1. Dezember schriftlich und der Lehrkraft mündlich mitzuteilen. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, gilt fur das nächste Semester als angemeldet. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Musikschule wird das Schulgeld anteilmässig zurückerstattet.

7. Schuljahr/Ferien

Das Schuljahr ist in zwei Semester aufgeteilt und entspricht jenem der Volksschule. Es wird in 36 Unterrichtswochen und eine unterrichtsfreie Organisationswoche aufgeteilt. Quartalsschluss ist jeweils am Freitagabend.

8. Lektionenausfall

Fallen Lektionen infolge von Feiertagen oder Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin aus (Krankheit, Schulanlasse etc.), besteht kein Anspruch auf Nachholung. Schülerlnnnen, die wegen Krankheit oder Unfall länger als drei aufeinander folgende Wochen den Unterricht nicht besuchen können, sind berechtigt, zuhanden der Schulleitung ein Gesuch um anteilmässige Rückerstattung des Schulgeldes zu stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen. Die Lektionen der ersten drei Ausfallwochen werden nicht zurückvergütet. Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden nach Möglichkeit nachgeholt. Kann die Lektion nicht nachgeholt werden, erfolgt eine entsprechende Gutschrift zugunsten des Schülers oder der Schülerin, allenfalls eine anteilmässige Rückerstattung des Schulgeldes. Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft sorgt die Schulleitung nach Absprache mit der Lehrkraft für eine Stellvertretung.

9. Schulgeld

Dieses ist in der Schulgeldordnung festgehalten, welche Bestandteil dieser Schulordnung ist.

10. Schulgeldermässigungen und Stipendien

Wir suchen Lösungen, die für Eltern und Musikschule einen tragbaren, finanziellen Rahmen bieten. Entscheidend ist das steuerbare Einkommen und die Grösse der Familie. Gesuche sind vor Semesterbeginn schriftlich an das Sekretariat zu richten (keine rückwirkenden Auszahlungen). Die Vergünstigung wird jährlich überprüft.

11. Schülerlnnen und Eltern

Die Schülerlnnen haben sich pünktlich zu den Lektionen einzufinden. Allfällige Absenzen sind der Lehrkraft wenn möglich am Vortag mitzuteilen. Die Eltern sind gebeten, auf tägliches Üben zu achten und den persönlichen Kontakt mit der Lehrkraft zu pflegen. Die Eltern können jederzeit die Instrumentallektion ihrer Kinder besuchen.

12. Musizierstunden

Um den Schülerlnnen Gelegenheit zum Vorspielen zu geben, werden Musizierstunden veranstaltet, an denen sich die Schülerlnnen beteiligen können.

13. Versicherung

Die Schülerlnnen sind auf dem Schulweg und während des Unterrichts durch die Regionale Musikschule Lyss nicht versichert.

14. Schulausschluss

Die Schulleitung der Regionalen Musikschule Lyss ist berechtigt, Schülerlnnen auszuschliessen, wenn ihre Leistungen über längere Zeit ungenügend sind, wenn sie mehrmals dem Unterricht unentschuldigt oder ohne zwingenden Grund fernbleiben oder wenn das Schulgeld nicht fristgerecht bezahlt wird. Gegen den Entscheid kann beim Vorstand Rekurs eingereicht werden.

15. Instrumente und Lehrmittel

Die Anschaffung der benötigten Instrumente und Noten ist Sache des Schülers bzw. der Schülerin und ist im Schulgeld nicht inbegriffen. Die Lehrkraft berät den Schüler bzw. die Schülerin bei der Instrumentenwahl.

16. Schlussbestimmung

Es ist dem Vorstand vorbehalten, in Ausnahmefällen vorübergehend Massnahmen zu treffen, die von der Schulordnung abweichen.

Vorstehende Schulordnung wurde an der Vorstandssitzung vom 6.4.2016 genehmigt. Sie ersetzt jene vom 1.5.2012 und ist unmittelbar nach ihrer Genehmigung anwendbar.

 

Regionale Musikschule Lyss

Konrad Beck, Präsident

Christian Wili, Schulleiter

Heidi Moser, Leiterin Administration/Finanzen

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