Der Eintritt in die Musikschule erfolgt in der Regel auf Semesterbeginn (August / Februar). Nach dem Besuch eines Schnupperkurses oder Schnupperabos ist der Einstieg nach Rücksprache mit der Lehrperson aber auch während dem laufenden Semester möglich.
Abmeldungen sowie Mutationen müssen bis zu nachstehenden Terminen schritlich (im Idealfall über die entsprechenden Links) der Musikschule mitgeteilt werden.
Frist für Austritt per 31. Januar: 1. Dezember
Frist für Austritt per 31. Juli: 1. Juni
Bei ausserterminlichen Abmeldungen gelten die SchülerInnen für das nächste Semester als angemeldet und das gesamte Schulgeld für das nächste Semester ist geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
