Schulgeldermässigung

Für Familien mit einem geringen steuerbaren Einkommen

 

Die Schulgeldermässigung ermöglicht auch Kindern und Jugendlichen aus einkommenschwachen Familien den Zugang zur Musik. Betroffene Familien können bis am 31. August für das 1. Semester und bis am 31. Januar für das 2. Semester direkt bei der Musikschule den entsprechenden Antrag einreichen. 

 

Massgebend für die Berechnung ist das steuerbare Einkommen sowie die Anzahl Kinder im Haushalt, für welche der steuerrechtliche Kinderabzug geltend gemacht werden kann:

 

Ermässigung auf dem regulären Schulgeld 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
50% bis 23'000 bis 25'000 bis 27'000 bis 29'000  bis 31'000
25% bis 38'000 bis 40'000 bis 42'000 bis 44'000 bis 46'000
0% > 38'001 > 40'001 > 42'001 > 44'001 > 46'001

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Regionale Musikschule Lyss

Mühleplatz 8

3250 Lyss

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