Das Ziel einer Kompensation besteht darin, einer Schülerin oder einem Schüler in Ausnahmefällen den Besuch eines fakultativen Angebots zu ermöglichen, wenn dies aufgrund der schulischen Belastung sonst kaum möglich wäre. Eine Kompensation schafft nicht nur zeitliche Entlastung, sondern bietet auch die Chance, die musikalische Ausbildung besser in den Alltag zu integrieren: So können Schülerinnen und Schüler den Musikschulunterricht beispielsweise während der kompensierten Unterrichtszeit besuchen oder diese Zeit zum Üben nutzen.
Eine hohe Belastung bedeutet nicht unbedingt ein Überschreiten der maximalen Lektionenzahl gemäss den Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21. Die Belastung muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Schülerin oder des Schülers bewertet werden – idealerweise in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen der Volkschule, der Musikschule und den Eltern.
Ein entsprechendes Gesuchsformular kann nachfolgend heruntergeladen werden. Bei Fragen steht die Schulleitung gerne zur Verfügung.
