Voraussetzungen
Das IMBiS Aufbau 1 ermöglicht eine erste Entfaltung der Begabung, eröffnet mögliche weiterführende Entwicklungsziele und fördert die musikalische
Entwicklung in vielseitige Richtungen. Es richtet sich an musikalisch besonders interessierte Schülerinnen und Schüler, die überdurchschnittliche Lernmotivation, Leistungsbereitschaft,
Spielfreude und Neugierde, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, Begeisterungsfähigkeit und Engagement erkennen lassen. Sie sind ausserdem bereit, einen beträchtlichen Teil ihrer
Freizeit für die Musik einzusetzen (mindestens 7 Stunden wöchentlich Musizieren, ebenfalls während eines Teils der Ferien).
Das musikalische Niveau bei der Aufnahme in das Förderprogramm entspricht mindestens der Mittelstufe 1 oder der Stufe 3 gemäss dem kantonalen
Reglement für Stufentests.
Aufnahme / Dauer / Ausschluss
Die Aufnahmekriterien des IMBiS Aufbau 1 orientieren sich an den eidgenössischen Richtlinien zur Talentbeurteilung, dem kantonalen Förderkonzept
sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Musikschulen VBMS und werden regelmässig aktualisiert. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Förderprogramm IMBiS
Aufbau 1 sind:
-
Eine schriftliche Empfehlung der Lehrperson für den Instrumental- oder Gesangsunterricht
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Ein erfolgreiches Aufnahmevorspiel vor einer Fachkommission. Diese besteht aus einer Fachexpertin / einem Fachexperten, der lokalen Schulleitung und mindestens
einer Vertretung der beteiligten Musikschulleitungen.
-
Nachweise über Instrumentalvorspiele und besuchte Nebenfächer wie z.B. Zweitinstrument, Theorie/Gehörbildung, Ensemble-/Orchesterspiel,
Chor, Körperarbeit
-
Ein Commitment der Schülerin oder des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten
Vorgängig wird die Schülerin oder der Schüler mit den Eltern zu einem Orientierungsgespräch eingeladen. Die Musikschulen stellen ein
Anmeldeformular zur Verfügung. Das Programm IMBiS Aufbau 1 endet in der Regel mit dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe 1 oder der Stufe 5 gemäss dem kantonalen
Reglement für Stufentests. Die Schülerin oder der Schüler kann sich dann für die Aufnahme in das kantonale Talentförderprogramm des VBMS (Aufbau II) bewerben. Stellen die Lehrperson
und die Schulleitung eine ungenügende Arbeitsbereitschaft fest, so kann die Schülerin oder der Schüler aus dem Programm IMBiS Aufbau 1 ausgeschlossen werden. Sie oder er bleibt
jedoch weiterhin in den verschiedenen Fächern bis zum Ende des Schuljahres eingeschrieben.
Fächer-Angebot
Das Förderangebot von IMBiS Aufbau 1 orientiert sich an den eidgenössischen Richtlinien zur Talentbeurteilung, dem kantonalen Förderkonzept sowie den Empfehlungen des Verbands
Bernischer Musikschulen VBMS und wird regelmässig aktualisiert.
Standortbestimmung
Für jede Schülerin oder jeden Schüler wird ein persönliches Portfolio weitergeführt oder erstellt. Dieses wird von der Mentorin oder dem Mentor betreut und beinhaltet die individuelle
Standortbestimmung aufgrund von folgenden möglichen Nachweisen:
- Beurteilungen/Einschätzungen der Lehrpersonen
- Auflistung von Teilnahmen an Vorspielen, Wettbewerben, Stufentests, Prüfungen etc.
- Gesprächsprotokolle/Notizen
- Nachweise über bestandene Stufentests 3 oder 4 (Stufenprüfungen im Hauptfach und im Fach Theorie/Gehörbildung sind mindestens alle 2 Jahre obligatorisch durchzuführen.)
Mentoring
Die Schülerinnen und Schüler werden während ihrer musikalischen Laufbahn im IMBiS Aufbau 1 von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet. Das Mentoring wird von der lokalen
Musikschulleitung übernommen. Es umfasst:
- die Unterstützung der Lehrpersonen in der Beurteilung und Begleitung der Schülerin oder des Schülers
- Beratung über die Zusammenstellung der Programmbestandteile
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit der musikalischen Förderung mit der sonstigen Ausbildung (Schule, Lehrbetrieb)
- Dokumentation der geführten Gespräche
- Verantwortung für das Führen des Portfolios
- Einholen des Commitments der Schülerin oder des Schülers sowie der Erziehungsberechtigt.
Schulgelder / Finanzierung
Die Zusatzkosten richten sich nach den Schulgeldtarifen der jeweiligen Musikschulen, in dem ein Fach belegt wird. Der Kanton Bern kann anerkannte Talente (s. Talentkarte) auf Gesuch hin mit
finanziellen Förderbeiträgen unterstützen. Die Verteilung der Unterstützungsbeiträge wird durch den Kanton geregelt. Die Mentorinnen oder Mentoren informieren über das Gesuchsverfahren. Die
einzelnen Musikschulen können den Elternbeitrag zusätzlicher Fächer oder Angebote im Rahmen ihres eigenen Budgets übernehmen. Das Förderprogramm IMBIS Aufbau I bemüht sich ausserdem, mit
finanziellen Drittpartnern zu kooperieren und betreibt einen Fonds für die Talentförderung. Die finanziellen Mittel werden für den Elternbeitrag von zusätzlichen Einzelunterrichtsminuten oder
weiteren Gruppenunterrichtsangeboten sowie für den Besuch von Musiklagern oder Konzerten verwendet.
Talentkarte
Schülerinnen und Schüler, die in das IMBIS Aufbau 1 aufgenommen werden, können einen Antrag für eine Talentkarte Regional/Aufbau 1 an die kantonale Fachkommission im musischen Bereich
stellen. Für die Beantragung/Verlängerung der Talentkarte müssen die Schülerinnen und Schüler einmal jährlich Nachweise über ihre musikalische und persönliche Entwicklung erbringen. Die
kantonale Fachkommission prüft diese und entscheidet über die Vergabe der Talentkarte. Sie stützt sich dabei auf die Beurteilung durch die Musikschulen (Portfolio). Die Mentorinnen oder die
Mentoren informieren über das Gesuchsverfahren.
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